Verfahren der Bundesanwaltschaft bei Anschreiben von möglicherweise psychisch kranken Privatpersonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht das übliche Verfahren aus, das der Generalbundesanwalt einleitet, wenn Anschreiben von Privatpersonen an seine Behörde Hinweise auf eine schwere psychische Störung und mögliche Hinweise auf eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit enthalten?