Verfahren bei der Einreise nach Griechenland ab Juli 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Verfahren bei der Einreise nach Griechenland ab 1. Juli 2020, das eine 48-stündige vorherige, schriftliche und nicht barrierefreie Anmeldung auf der ausschließlich englischsprachigen Website https://tra vel.gov.gr//form inklusive Daten von Dritten zwingend erfordert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Existenz dieses Verfahrens und der daraus erwachsenden möglichen Abweisung von Personen ohne die geforderten Dokumente und Anmeldung, für die Möglichkeit, wirksame Grenzkontrollen auch in Deutschland einzuführen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-06/griechenland-touristen-e inreiseverfahren-anmeldung-corona-tests)?