Verfahren bei der Bewilligung der Lernförderung bei festgestellter Lese-/Rechtschreibschwäche sowie bei Dyskalkulie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die einzelnen Bundesländer bei der Bewilligung der Lernförderung bei festgestellter Lese-/Rechtschreibschwäche und bei Dyskalkulie verfahren?