Vereinigungsfreiheit auch bei Tochterunternehmen deutscher Unternehmen sicherstellen
Maßnahmen zur Einhaltung der UN-Leitprinzipien zur Wahrung der Menschenrechte in deutschen Unternehmen mit ausländischen Töchtern, Verantwortung des Bundes bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung: Maßnahmen zur Einhaltung der ILO-Konventionen, Beteiligung des Bundesministerium der Finanzen als Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Telekom AG am „Aktionsplan CSR“ (Corporate Social Responsibility) der Bundesregierung, Kritik an der Behinderung gewerkschaftlicher Betätigung weiblicher Beschäftigter in den Callcentern von T-Mobile USA<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)