Vereinheitlichung des Verfahrens bei Aufgriffen irregulär eingereister Asylsuchender im Landesinneren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat es im Zusammenhang mit illegal eingereisten, um Asyl nachsuchenden Personen, die erst außerhalb des grenznahen Bereichs von der Bundespolizei oder der jeweiligen Landespolizei aufgegriffen werden, bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung und den zuständigen Stellen der Länder gegeben, um in diesen Fällen nach Möglichkeit zu einer einheitlichen Regelung zu kommen?