Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas auf den Steuersatz von 7 Prozent
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bitte und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder auf der 9. Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. Mai 2013 in Bad Nauheim, für eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf Bundesebene einzutreten?