Vereinheitlichung des Bergrechts nach der deutschen Einheit (G-SIG: 13010217)
Beseitigung der unterschiedlichen Zuordnung der mineralischen Rohstoffe als grundeigene bzw. bergfreie Bodenschätze nach dem Bundesberggesetz in den neuen und alten Bundesländern, Beteiligung der Kommunen an der Entscheidung über einen beabsichtigten Rohstoffabbau, kein Unterlaufen des Schwellenwerts für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei betriebsplanpflichtigen Vorhaben im Tagebau durch Vorlage von Betriebsplänen für räumliche Teilabschnitte