Vereinheitlichung des Bergrechts nach der Deutschen Einheit (G-SIG: 12012138)
Beseitigung der unterschiedlichen Zuordnung der mineralischen Rohstoffe als grundeigene bzw. bergeigene Bodenschätze nach dem Bundesberggesetz in den neuen und den alten Bundesländern, Beteiligung der betroffenen Kommunen am bergrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits im Rahmen des Erlaubnis- bzw. Bewilligungsverfahrens, Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung bei betriebsplanpflichtigen Vorhaben im Tagebau mit einer beanspruchten Gesamtfläche einschließlich Betriebsanlagen und -einrichtungen von weniger als 10 ha oder einer Förderkapazität von weniger als 3.000 Tagestonnen