Vereinheitlichung der Gutachten bei Inobhutnahmen durch Jugendämter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung für Gutachter und Sachverständige bei Inobhutnahmen durch Jugendämter eine bundesweit einheitliche Vorschrift bzw. Vorgehensweise für ihre Bewertung und Begutachtung?