Vereinfachung des visafreien Aufenthalts für deutsche Langzeiturlauber in der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung für deutsche Langzeiturlauber in der Türkei eine Vereinbarung mit der Türkei darüber abzuschließen, dass sich diese nach einem visumfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen nach einer kurzzeitigen Unterbrechung zu einem weiteren Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne Sichtvermerk im Pass aufhalten können, ohne dass zwischen beiden Aufenthalten eine Frist von 180 Tagen vergangen sein muss?