Vereinfachung der Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in der DDR
Weiterführung des Gesetzentwurfes des Bundesrates (Ausweitung des Rehabilitierungsanspruchs ehem. Heimkinder durch widerlegbare Annahme der Unterbringungsanweisung als eigenständiger rehabilitierungsfähiger Benachteiligung in Folge einer zeitgleich gegen die Eltern gerichteter Verfolgungsmaßnahme; Anhebung der Ausschlussfrist für sämtliche Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung, auf Kapitalentschädigung sowie auf Löschung verfahrenserforderlicher Einträge im Bundeszentralregister von 2019 auf 2029) oder Einbringung eines eigenen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Rehabilitierung von DDR-Heimkindern<br /> <br /> Bezug: Gesetzentwurf des Bundesrates auf BT-Drs 19/261