Vereinfachung der Gewährung von aufstockendem Arbeitslosengeld II für Schüler in einer schulischen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankheitspfleger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass Schüler, die eine schulische Ausbildung zum Gesundheits-und Krankenpfleger absolvieren und grundsätzlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben, diese gleichwohl beantragen müssen, wenn sie auf aufstockende Leistungen angewiesen sind und Arbeitslosengeld (ALG II) beantragen, da die Vorlage eines entsprechenden Ablehnungsbescheides Voraussetzung für die Gewährung von ALG II ist, und plant die Bundesregierung insoweit Änderungen im Verfahren?