Vereinbarungen mit den ehemals westalliierten Stationierungsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung bereit und willens, dem Bundestag all ihre völkerrechtlichen Vereinbarungen, bi- und multilaterialen Abkommen nebst zugehöriger Protokolle, Verbalnoten, Verwaltungsvereinbarungen u. Ä. je mit den ehemals westalliierten Stationierungsstaaten sowie zwischen deutschen und deren Sicherheits- und Militärdienststellen über deren Tun in oder bezüglich Deutschland kurzfristig zur Überprüfung zugänglich zu machen (unter Angabe aller deutschen Rechtsnormen), welche u.U. die Entsendestaaten nebst militärischem sowie zivilem Gefolge auf deutschem Boden von uneingeschränkter Beachtung deutschen Rechts oder dessen Kontrolle befreien, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung (sowie Dieter Deiseroth, ZRP 2013, S. 194 ff.), dass sie – damit künftig die Entsendestaaten nebst militärischem sowie zivilem Gefolge auf deutschem Boden ihre Privilegien nicht zu möglichen Kriegshandlungen und Geheimdienstausspähung missbrauchen, sondern uneingeschränkt deutsches Recht beachten und dies überall kontrollieren lassen – kurzfristig ihr Kündigungsrecht nutzen sollte bezüglich des letzteren – nach Auffassung des o. g. Bundesverwaltungsrichters Dieter Deiseroth – entgegenstehenden Deutschland- und Aufenthaltsvertrags sowie des NATO-Truppenstatus nebst Zusatzabkommen aus den 50er-Jahren, womit die Bundesregierung u. a. die Einsetzung des US-Militärkommandos AFRICOM in Stuttgart rechtfertigte (SZ-online vom 17. Mai 2010)?