Vereinbarung hinsichtlich der Informationszusage der Mobilfunknetzbetreiber über neue Mobilfunkstandorte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Vereinbarung hinsichtlich der Informationszusage der Mobilfunknetzbetreiber in der "Gemeinsamen Erklärung zum Mobilfunkgipfel" vom 12. Juli 2018 über geplante neue und genehmigte Mobilfunkstandorte, die in sechs bis zwölf Monaten in Betrieb gehen sollen, hat die Bundesregierung "innerhalb von 60 Banktagen" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 108 und 109 auf Bundestagsdrucksache 19/10041) nach dem Ende der Frequenzauktion am 12. Juni 2019 erzielt?