Vereinbarung der Ausbauziele für Windenergieanlagen mit militärischen Interessen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ausbauziele (jährlicher Zubau bis 2030 von 10 Gigawatt Windkraft an Land und die damit verbundene Verpflichtung, ausreichend Flächen vor Ort auszuweisen) sofern bundesrechtliche Vorgaben (wie z. B. Vorgaben hinsichtlich des Anflugs von militärischen Flugplätzen bzw. Tiefflugkorridoren im Sichtflug) diesen Zielen widersprechen, in Regionen wie zum Beispiel in der Oberpfalz vor, wo dutzende von Gemeinden an Truppenübungsplätze angrenzen oder sich in ihrer räumlicher Nähe befinden und die von den Gemeinden für die Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen durch die Genehmigungsbehörde nicht ausgewiesen werden, weil eine militärische Nutzung der Truppenübungsplätze dem entgegensteht (bitte die einzelnen geplanten Maßnahmen mit zeitlicher Zielsetzung aufschlüsseln)?