Vereinbarkeit von GSVP-Missionen auf dem Hoheitsgebiet von EU-Staaten mit dem EU-Vertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Durchführung von GSVP-Missionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie beispielsweise mit dem Ratsbeschluss (GASP) 2022/1968 am 17. Oktober 2022 beschlossen, nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Vertrag über die Europäische Union zu vereinbaren, der in Artikel 42 Absatz 1 explizit von Missionen außerhalb des Hoheitsgebiets der EU spricht, und können nach Einschätzung der Bundesregierung durch Ratsbeschlüsse Ausnahmeregelungen für den Vertrag über die Europäische Union etabliert werden (bitte erläutern)?