Vereinbarkeit von Behältern aus Polypropylen für Fruchtjoghurt mit dem Einwegkunststofffondsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 13. September 2024, nach der Behälter aus Polypropylen für Fruchtjoghurt als Einweg-Kunststoff-Behälter für zum unmittelbaren Verzehr geeigneter Lebensmittel vom Anwendungsbereich des Einwegkunststofffondsgesetzes erfasst sein sollen (www.einwegkunststofffonds.de/de/veroeffentlichungen?path=produktarten), mit dem Wortlaut des Gesetzes als vereinbar an, obwohl hier nur solche Behälter für Lebensmittel in den Anwendungsbereich fallen sollen, die dazu bestimmt sind, unmittelbar (nach dem Kauf) verzehrt zu werden (vgl. Anlage 1 Nummer 1a des Einwegkunststofffondsgesetzes), und welche Folgen erwartet die Bundesregierung aufgrund der UBA-Entscheidung für die Lebensmittelpreise in Deutschland?