Vereinbarkeit von aus russischem Rohöl hergestellten Blendingprodukten mit EU-Sanktionsrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Imports von Erdöl oder Erdölprodukten, die aus Mischungen ("Blending") von russischem und nichtrussischem Rohöl hervorgegangen sind, sowie die Deklaration solcher Produkte als Ursprungswaren von Drittstaaten, insbesondere aus Indien, mit dem EU-Sanktionsrecht, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über entsprechende Lieferungen in die Europäische Union beziehungsweise nach Deutschland vor?