Vereinbarkeit von ACTA (Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) mit EU-Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen empfiehlt die Bundesregierung dem Gerichtshof der Europäischen Union, den Antrag der Europäischen Kommission auf ein Gutachten zu ACTA (Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen) vom 10. Mai 2012 als gegenstandslos zu betrachten, oder aber, falls der Gerichtshof dieser Auffassung nicht folgt, ACTA als vereinbar mit den Verträgen und insbesondere mit der Charta der Grundrechte der EU einzustufen?