Vereinbarkeit menschenrechtlicher Grundsätze mit der Kooperation zwischen der EU und der libyschen Küstenwache
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung mit ihren menschenrechtlichen Grundsätzen vertretbar, dass die EU eng mit der libyschen Küstenwache kooperiert (u. a. durch Ausbildung, Informationsübermittlung sowie Kooperationen mit Frontex), um Flüchtlinge an der Ausreise aus dem libyschen Hoheitsgebiets zu hindern (vgl. https://www.heise.de/tp/features/Italien-schliesst-mit-libyscher-Regierung-ein-Abkommen-zur-Migrationskontrolle-3593953.html), angesichts jüngster Berichte deutscher Diplomaten, die von "allerschwersten systematischen Menschenrechtsverletzungen" und "KZ-ähnlichen Verhältnissen" in libyschen sogenannten Privatgefängnissen für Flüchtlinge sprechen (www.zeit.de/news/2017-01/29/deutschland-auswaertiges-amt-kritisiert-fluechtlingslager-in-libyen-kz-aehnliche-verhaeltnisse-29070205), und kann sich die Bundesregierung trotz dieser lebensbedrohlichen Umstände, die Flüchtlinge in Libyen erwarten, vorstellen, die Militärmission EUNAVFOR MED in die Phase 2b übergehen zu lassen, in der EU-Einheiten selbst in libyschen Hoheitsgewässern patrouillieren dürften, um Flüchtlinge an der Ausreise aus Libyen zu hindern?