Vereinbarkeit einer Verschuldung der EU-Kommission nach der Corona-Krise mit der "No-Bailout-Klausel"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der deutsch-französische Vorschlag, wonach die Europäische Kommission 500 Mrd. Euro Schulden zur wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Krise aufnehmen soll (www.welt.de/politik/ausland/article208068193/Erstmals-EU-Schulden-Merkel-und-Macron-wollen-500-Milliarden-Euro-gegen-die-Rezession.html), mit der "No-Bailout-Klausel" der Verträge von Maastricht, Amsterdam und Lissabon vereinbar, nach der die Haftung der Europäischen Union für Verbindlichkeiten einzelner Staaten ausgeschlossen ist?