Vereinbarkeit einer Studie zur Versorgungssituation bei Autismus-Spektrum-Störungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit steht aus Sicht der Bundesregierung die groß angelegte Studie – finanziert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung – "Versorgung und Kosten der ASD aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive – was passiert in der Versorgungsrealität und wie kann es besser werden?" der Philipps-Universität Marburg (www.uni-marburg.de/de/fb20/bereiche/zpg/asd-net/gesundheitsoekonomie/versorgung-und-kosten-der-asd?fbclid=IwAR03scDcHQ1LsQKXCL5IUnZ9mo3SDEsC5k5a9A4qSVmdmSXH-5q_PRzQNiw) mit der rechtsverbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention und dem darin festgeschriebenen Inklusionsgebot im Einklang, wenn ein Schwerpunkt die Ermittlung der "Lebenszeitkosten eines Patienten mit einer Autismus-SpektrumStörung" ist?