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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-59795

Vereinbarkeit deutscher Regelungen zum Ehegattennachzug mit EU-Recht

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Schlussantrag des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 30. April 2014 in dem Verfahren &bdquo;Dogan&ldquo; (C-138/13) des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere in Hinblick auf einen möglichen Erlass zum Verzicht auf bislang geforderte Sprachnachweise als Bedingung für den Ehegattennachzug bis zu einem Urteil des EuGH in dieser Sache, weil nach Ansicht des Generalanwalts die deutsche Regelung nicht mit dem EWG-Türkei-Assoziationsrecht und mit der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar ist (bitte begründet ausführen), und welche Konsequenzen zieht sie aus den Leitlinien der Europäischen Kommission vom 3. April 2014 zur Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie (COM(2014)210 final), aus denen ebenfalls hervorgeht (S. 17 ff.), dass die deutsche Regelung der Sprachanforderungen im Ausland nicht mit EU-Recht unvereinbar ist, etwa hinsichtlich der dort geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung in jedem Einzelfall (bitte ebenfalls begründet darlegen)?