Vereinbarkeit des Vorgehens der Bundesregierung bei der Beihilfebeantragung in Bezug auf verwandtschaftliche Verhältnisse mit dem KMU-Leitfaden der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bringt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sein Vorgehen bei der Beantragung von Beihilfen in Bezug auf rein verwandtschaftliche Verhältnisse mit dem KMULeitfaden der europäischen Union überein, obwohl dieser nur von Gesellschaften und Beteiligungsverhältnissen, nicht aber von natürlichen Personen spricht?