Vereinbarkeit des Flüchtlingsabkommen mit der Türkei mit den in Artikel 2 des EU-Vertrags definierten Werten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei den in Artikel 2 des EU-Vertrages definierten begründeten Werten der Europäischen Union (Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte), und inwieweit zeichnet die Abschiebung von Asylsuchenden in die Türkei unsere Gesellschaft als pluralistisch, nichtdiskriminierend, tolerant, gerecht, solidarisch und geschlechtergerecht aus?