Vereinbarkeit des Aufenthaltsgesetzes mit dem Kirchenasyl
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Gewährung von Kirchenasyl insbesondere mit den §§ 95 und 96 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu vereinbaren ist, und in wie vielen Fällen diese Form der Unterbringung von Personen durch Kirchen bereits zu Maßnahmen gegen deren Vertreter geführt hat?