Vereinbarkeit des angekündigten Förderprogramms für fossile Kraftwerke mit dem Europarecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung weiterhin keine europarechtlichen Bedenken beim angekündigten Förderprogramm für fossile Kraftwerke, wie in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/6658 geäußert, vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des EU-Energiekommissars, Günther Oettinger, der das Förderprogramm als nicht „zwingend europatauglich“ (s. energate-Meldung vom 11. September 2011) sieht und das aufgrund des Gleichbehandlungsgebots gegen EU-Recht verstößt, und wie will die Bundesregierung daher konkret sicherstellen, dass lediglich Kraftwerksbetreiber eine Förderung erhalten, die weniger als 5 Prozent an den deutschen Erzeugungskapazitäten besitzen und somit Deutschland keine möglichen späteren Strafzahlungen an die Europäische Union begleichen muss?