Vereinbarkeit der Vorgaben des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass das von ihr vorgelegte und am 18. Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten die jüngsten, höchstrichterlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-203/15, C-698/15) einhält?<br /> <br /> Wird die Bundesregierung nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur anlass- losen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger (Az.: C-203/15, C-698/15) das von ihr vorgelegte und am 18. Dezember 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zurücknehmen?