Vereinbarkeit der ungarischen Verfassungsänderungen mit europäischen Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorschläge für eine Änderung der ungarischen Verfassung, die laut Medienberichten am Freitag, den 8. Februar 2013 ins ungarische Parlament eingebracht wurden (das Nachrichtenportal pesterlloyd.net spricht von einem 26-seitigen Papier, das am 12. Februar 2013 zum ersten Mal vom Parlament beraten werden soll), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vereinbarkeit der Vorschläge mit geltendem Europarecht?