Vereinbarkeit der Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche mit der Menschenwürde Ungeborener
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die geplante Streichung des § 219a des Strafgesetzbuchs (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1993 (BVerfGE 88, 203 ff.), aus der hervorgeht, dass das Ungeborene sich von Anfang an "als" Mensch und nicht erst "zum" Menschen entwickelt und ihm deshalb von Anfang an auch Menschenwürde und Grundrechte zustehen?