Vereinbarkeit der im Rahmen der Islamkonferenz aufgestellten Forderungen mit dem Grundgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist konkret mit der im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz aufgestellten Forderung gemeint, Zuwanderer müssten sich an die auf Geschichte und Kultur Deutschlands beruhenden Orientierungen anpassen?<br /> <br /> Inwiefern sind solche Forderungen mit unserem Grundgesetz vereinbar?