Vereinbarkeit der im Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes vorgesehene anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit EuGH-Urteilen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die in § 173 Absatz 1 des am 16. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes vorgesehene anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2020 (Aktenzeichen G-511/18) für vereinbar, und welche Frist gilt für die Speicherung von IP-Adressen nach § 173 Absatz 3 desselben Entwurfs?