Vereinbarkeit der Erhöhung des Grenzwerts für DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) in Lebensmitteln um den Faktor 50 mit dem Verbraucherschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Anhebung des Grenzwertes für DDAC-Rückstände (Didecyldimethylammoniumchlorid) auf Lebensmitteln von 0,01 auf 0,5 Milligramm durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) unter Verbraucherschutz-Gesichtspunkten, und welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Belastung der Produkte flächendeckend unter den ursprünglichen, aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes geltenden Grenzwert zu senken?