Vereinbarkeit der Drohneneinsätze der USA mit dem Völkerrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb und außerhalb bewaffneter Konflikte die Völkerrechtskonformität von Drohnenangriffen, wie sie aus meiner Sicht unter anderem mit dem Begriff "gezielte Tötungen" oder "völkerrechtswidrige Tötungen" bezeichnet werden (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode) begründet, die dann über die Relaisstation in Ramstein geroutet werden können (Plenarprotokoll 18/205 vom 30. November 2016, Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 16), wozu es aus Washington heißt, das Militär halte sich an in Deutschland gültiges Recht, und inwieweit weicht diese von den Vereinigten Staaten von Amerika vertretene Definition von der Auslegung des Völkerrechtes durch die Bundesregierung ab (dafür bitte auch die für die Bundesregierung geltende Definition "völkerrechtswidriger Tötungen" bzw. "gezielter Tötungen" darstellen)?