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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-65170

Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen bezüglich der Beförderung von Ausländern mit dem EU-Recht

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung (bitte ausführen) hält die Bundesregierung die deutsche Rechtslage zu Pflichten von Beförderungsunternehmen in Bezug auf die Beförderung von Ausländern, insbesondere die §§ 63 bis 65 des Aufenthaltsgesetzes, für vereinbar mit EU-Recht, nachdem die Europäische Kommission gegen die Tschechische Republik ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, weil Sanktionsregelungen für die Beförderung von Reisenden ohne entsprechende Reisedokumente bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums gegen EURecht verstießen, da dies Unternehmen zu systematischen Personenkontrollen verpflichte (vgl. Ratsdokument 10063/14, S. 6), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die diesbezügliche Kontrollpraxis der Beförderungsunternehmen bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums nach oder aus Deutschland (bitte im Detail darstellen, auch, welche konkreteren Absprachen, Vereinbarungen, Anweisungen usw. diesbezüglich zwischen staatlichen Stellen und Beförderungsunternehmen existieren oder getroffen wurden)?</p>