Vereinbarkeit der Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte beim selben Arbeitgeber mit den Vorgaben der Knappschaft Bahn See
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verträgt sich die Vorgabe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dass kurzfristige Beschäftigung nicht auf Wiederholung ausgerichtet sein darf (vgl. www.kbs.de/SharedDocs/Downloads/DE/VersicherungsrechtBeitraegeMeldungen/Broschueren/HinweisezurVersicherungsfreiheit.pdf;jsessjonid=CC03C00F6F7D7A1074C02D5696EC0E00?__blob=publicationFile &v=3; S. 25) mit der Aussage des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes e. V. Joachim Rukwied, wonach diese Mitarbeiter seit Jahren immer auf die gleichen Höfe kämen (www.zeit.de/news/2021-03/03/landwirtschaft-wartet-wieder-auf-saisonkraefte), und inwiefern ist auch vor diesem Hintergrund nach Einschätzung der Bundesregierung das Konstrukt der kurzfristigen Beschäftigung überhaupt für ausländische Erntehelferinnen als legal einzustufen (bitte unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, wie das Verbot von Berufsmäßigkeit und die wirtschaftlich untergeordnete Bedeutung der Tätigkeit sowie im Hinblick auf die möglichen Lücken in der sozialen Absicherung begründen)?