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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-261444

Vereinbarkeit der Aussetzung von Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren mit den Covid-19-Leitlinien im Asylbereich der EU-Kommission

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die derzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) praktizierte Aussetzung von Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren, um zu verhindern, dass Deutschland durch Fristablauf für die Asylprüfung zuständig wird (siehe: www.proasyl.de/news/aussetzung-der-dublin-fristen-erst-chaos-dann-klagewelle/), mit der Mitteilung der EU-Kommission vom 16. April 2020 zu COVID-19-Leitlinien im Asylbereich (C(2020) 2516 final) vereinbar, in der es auf Seite 8 heißt, dass es keine Bestimmung der Dublin-Verordnung erlaubt, in einer Situation wie der Corona-Pandemie, von Artikel 29 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung abzuweichen, wonach der ersuchende Staat für die Asylprüfung zuständig wird, wenn die Überstellung nicht in einer bestimmten Frist möglich ist (bitte in Auseinandersetzung mit der Stellungnahme der EU-Kommission begründen), und inwieweit hält es das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesichts dieser Stellungnahme der EU-Kommission und der ohnehin stark belasteten Verwaltungsjustiz (siehe Problembeschreibung im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren) für sinnvoll, es zu dieser Frage zu &ndash; so meine Auffassung &ndash; einer Vielzahl hoch komplexer und womöglich langwieriger Rechtsstreitverfahren kommen zu lassen (vgl. zur rechtlichen Problematik im Detail: www.proasyl.de/wp-content/uploads/PRO-ASYL_ERBB_Praxishinweise-Aussetzung-Dublin_08.04.2020_korr.pdf), für deren Dauer der Asylstatus und das künftige Aufenthaltsland der betroffenen Schutzsuchenden völlig ungeklärt wäre (bitte begründen)?