Vereinbarkeit der Änderung der EU-Honigrichtlinie mit dem "Honigurteil" des Europäischen Gerichtshofs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Bedenken des Rechtsdienstes des Rates (13957/12 – COM(2012) 530 final) im Hinblick auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen Änderung der EU-Honigrichtlinie mit dem "Honigurteil" des Europäischen Gerichtshofs (C-442/09), und in welcher Weise sieht die Bundesregierung diese Bedenken durch die im Rahmen des EU-Trilogs diskutierten Änderungen berücksichtigt?