Vereinbarkeit der Abberufung Beschäftigter im Rahmen des § 16i SGB II in eine andere Beschäftigung mit dem Arbeitsvertragsrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Abberufung eines Beschäftigten im Rahmen des § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in eine andere Beschäftigung bzw. Maßnahme aufgrund der Zuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung (siehe Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage "Sozialer Arbeitsmarkt – Ausgestaltung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung", Bundestagsdrucksache 19/9875) rechtlich mit dem Arbeitsvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbar, und in welcher Form kann solch eine Abberufung in Bezug auf das Arbeitsvertragsrecht rechtskonform umgesetzt werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber und/oder der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis nicht kündigen möchte?