Vereinbarkeit bestimmter Aussagen des ehemaligen Chefs des BfV Hans-Georg Maaßen mit dem beamtenrechtlichen Mäßigungsgebot
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält die Bundesregierung die Äußerungen des ehemaligen Chefs des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der sich aus meiner Sicht exzessiv in den sozialen Medien über die politische Landschaft äußerte, indem er beispielsweise Seenotrettung als "Shuttle-Service nach Europa" (https://twitter.com/HGMaassen/status/1152168472685817856) diffamierte und einzelne Regierungsmitglieder angriff, wie die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (https://twitter.com/HGMaassen/status/1148577986708410369), und die Regierungsfähigkeit der Bundeskanzlerin infrage stellte (https://twitter.com/HGMaassen/status/1149181607204544512), mit dem beamtenrechtlichen Mäßigungsgebot vereinbar, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Vorfällen?