Verdrängung regulärer Arbeitsplätze durch Stellen für den Bundesfreiwilligendienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden seit Beginn des Bundesfreiwilligendienstes vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. den Regionalbetreuerinnen und -betreuern die Arbeitsmarktneutralität einer Einsatzstelle bzw. eines Einsatzplatzes nicht anerkannt/ aberkannt, und hält die Bundesregierung es für möglich, dass durch den Bundesfreiwilligendienst die Einstellung von Beschäftigten verhindert wurde bzw. reguläre Arbeitsverhältnisse in Einsatzplätze für den Bundesfreiwilligendienst umgewandelt wurden?