Verdeckte Ermittler in der Personalausstattung der Bundespolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern verfügt die Bundespolizei inzwischen über eigene verdeckte Ermittler, was bis zum Vorhandensein eigener Fähigkeiten im Wege der Amtshilfe durch das Bundeskriminalamt übernommen werden sollte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9931), und in welchen Deliktsbereichen werden diese vorwiegend eingesetzt?