Verdachtsmomente über Weitergaben von Abschiebeterminen seit 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen seit dem 1. Januar 2013 (bitte um Jahresangaben) bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdachtsmoment, dass Abschiebetermine an die Betroffenen durchgestellt wurden, da sie zum Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht anzutreffen waren, und auf welche Datengrundlage stützt sich der laut Medienberichten (www.welt.de/politik/deutschland/article188449067/Abschiebungen-Wer-Termine-veroeffentlicht-soll-bestraft-werden.html) vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellte Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, der die Unterbindung solcher Veröffentlichungen von Abschiebeterminen als regelungswürdig erachtet (vgl. Artikel 1 Nummer 36 des Entwurfs des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes)?