Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich nach Kenntnis des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die Anzahl der seit Oktober 2019 jeweils pro Monat bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangenen Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung zu der Anzahl von Meldungen, die seitdem jeweils zum Monatsende an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, ins sogenannte Monitoring verschoben wurden oder bei der FIU in Bearbeitung waren unter ausdrücklicher Benennung der Anzahl der im Kalenderjahr 2019 insgesamt bei der FIU eingegangen sind (bitte tabellarisch darstellen und dabei – vorläufige – Angaben aus dem Monat Januar 2020 integrieren), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darüber, wie die Strafverfolgungsbehörden und sonstigen Stellen der Länder Fristfälle nach § 46 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes abweichend von der Lesart der FIU auslegen und anwenden?