Verdacht auf Marktmanipulation beim Handel des Neobrokers Trade Republic
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Tatsachen und Bewertungen kam die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass sich keine Verdachtsmomente auf Marktmanipulation beim zeitweise ausgesetzten Handel des Neobrokers Trade Republic ergeben haben (vgl. Börsen-Zeitung vom 16. März 2021, S. 3)?