Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen
Völkerrechtsverbrechen in Syrien und im Irak: Hinwirken auf Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof durch den VN-Sicherheitsrat, alternativ Einrichtung eines Sondertribunals, Berichte von Verbrechen kurdischer Kämpfer und Peschmerga, Aufbau juristischer Kapazitäten im Irak, Personal- und Mittelausstattung bei GBA und BKA sowie Einrichtung einer Arbeitsgruppe Völkerstrafrechtspraxis beim BMJV, Unterstützung von Maßnahmen zur Beweissicherung und Schutz für Whistleblower in Deutschland