Verbraucherschutzrechtliche Aspekte bei Null-Prozent-Finanzierungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche verbraucherschutzpolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass bei einigen Warenkäufen eine Null-Prozent-Finanzierung angeboten wird, aber nach Ablauf von beispielsweise zehn Monaten die Zinsfreiheit für den Ratenkredit endet und für den Betrag, der noch nicht abgezahlt ist, plötzlich ein Zinssatz von 15 Prozent erhoben wird (www.wdr.de "Die Tücken der Null-Prozent-Finanzierung") oder dass Kunden beispielsweise bei der Unterschrift einer im Kleingedruckten versteckten Ausfallversicherung zugestimmt haben, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem diesbezüglichen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 168/13), wonach Kunden, die einen zinslosen Ratenkauf vereinbaren, Schutzrechte abgesprochen werden, weil Verträge mit Null-Prozent-Finanzierung keine Verbraucherdarlehensverträge seien, wohingegen die anderen Verbraucher diese Schutzrechte haben, wenn diese ein Darlehen von Unternehmen bekommen?