Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Honigrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Befürwortet die Bundesregierung nach wie vor den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Honigrichtlinie mit der Konsequenz, dass Verbraucher aufgrund fehlender Kennzeichnung nicht erkennen können, ob Honig ganz oder teilweise auf Grundlage gentechnisch veränderter Pflanzen erzeugt wurde, was selbst für den Fall gelten würde, dass es sich um sortenreinen Rapshonig aus Nordamerika handelt, wo dieser standardmäßig auf Grundlage von gentechnisch verändertem Raps erzeugt wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus der Aussage der EU-Kommissare Tonio Borg und Dacian Ciolos, in einem Antwortbrief an foodwatch (lt. dpa-Meldung vom 4. Februar 2014), die EU-Kommission betrachte "es als notwendig, die Verbraucher exakt über das Vorhandensein zugelassener genveränderter Organismen in Lebensmittel und Tierfutter zu informieren, um ihnen sachkundige Kaufentscheidungen zu ermöglichen"?