Verbraucherschutz für Pokémon Go-Spieler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung angesichts des Hypes um Pokémon Go (7 Millionen Deutsche spielen) sowie des gleichzeitig mangelnden Datenschutzes (der zu einer Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband führte, auf welche das Unternehmen bisher sehr passiv reagiert (siehe: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-mahnt-entwickler-von-pokemon-go-ab) Handlungsbedarf, das Gespräch mit dem Softwareanbieter zu suchen, um Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser zu schützen, und existiert aus Sicht der Bundesregierung bei Sponsoring des Augmented-Reality-Spiels (aktuell beispielsweise durch McDonalds in Japan, wo es in Filialen gesonderte Arenen für das Spiel geben soll (siehe: https://netzpolitik.org/2016/pokemon-go-kassiert-sponsoringeinnahmen-von-mcdonalds-und-abmahnungen-von-verbraucherschuetzern) ausreichender Rechtsschutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher (bitte Darstellung, der aus Sicht der Bundesregierung relevanten Paragrafen)? <br /> <br /> Wie betrachtet die Bundesregierung die Tatsache, dass Personen Pokémon Go laut des Verbraucherzentrale Bundesverband unter anderem praktisch nicht anonym spielen können und Daten an Dritte weitergegeben werden können (siehe: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-mahnt-entwickler-von-pokemon-go-ab), und was unternimmt die Bundesregierung dagegen?