Verbraucherschutz bei Erwerbsmodellen von Immobilien
<span>Verkauf von minderwertigen Immobilien ("Schrottimmobilien"): Stärkung von Verbraucherschutz und Unterstützung der Geschädigten, u. a. durch Änderungen im Verfahrensrecht, Verbesserung und Haftungsregelungen bei Anlageberatungen, neue und europarechtliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen im Bereich kreditfinanzierter Immobilienerwerb</span>